Allgemeines Gesellschafts- und Handelsrecht
Unsere Beratungstätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrechts erstreckt sich auf sämtliche Geschäfts- und Organisationsformen (von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, einfachen Gesellschaften bis hin zu Vereinen und Stiftungen). Wir beraten Klienten sowohl bei der Gründung von neuen wie auch bei der Reorganisation von bestehenden Unternehmen. Ferner beraten wir Klienten regelmässig im Rahmen der Administration von Gesellschaften als auch bezüglich regulatorischen Angelegenheiten.
Wir unterstützen unsere Klienten zudem in arbeitsrechtlichen Fragen (inkl. Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Massenentlassungen) sowie bezüglich Mitarbeiterbeteiligungen und Altersvorsorge.
Im Rahmen unserer handelsrechtlichen Tätigkeit beraten wir unsere Klienten bei der Vorbereitung und Durchführung unterschiedlichster Transaktionen und der Erstellung der entsprechenden rechtlichen Dokumentationen (insb. Kauf-, Handels-, Vertriebs-, Agentur-, Factoring-, oder Serviceverträge). Zudem beraten wir unsere Klienten in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, unter anderem in den Bereichen Versicherung, Nahrungsmittel, Pharma und Energie.
Unser Team berät Sie u.a. in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründungen
- Verwaltung von Gesellschaften/Corporate Housekeeping
- Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen (inkl. Massenentlassungen)
- Arbeitsrecht, insb. Ausarbeitung von Musterarbeitsverträgen und dazugehörigen Reglementen
- Entschädigungsmodelle für Mitglieder der Geschäftsleitung
- Mitarbeiterbeteiligungen und Altersvorsorge
- Vertragsrecht, insb. Kauf-, Vertriebs-, Agentur-, Factoring-, Werk-, Dienstleistungs-, Produktions- und Outsourcing-Verträge






















































































