Fusionen, Übernahmen und Unternehmenskäufe
Unsere Mergers & Acquisitions Abteilung ist in diesem Gebiet führend. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen bei sämtlichen Arten von Transaktionen, namentlich bei Kauf und Verkauf von Unternehmen, freundlichen und unfreundlichen Übernahmen, Spaltungen und Ausgliederungen, Fusionen, finanzierten Akquisitionen und Neuordnungen von Konzernstrukturen. Wir sind erfahren in der Beratung von Klienten bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
Unsere Anwälte der Mergers & Acquisition Abteilung arbeiten eng mit den Spezialisten aus unseren Abteilungen Steuern, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Arbeitsrecht und Bankenrecht aus den verschiedenen Büros unserer Kanzlei. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeiten wir mit Spezialisten aus führenden ausländischen Kanzleien zusammen.
Zu unseren Klienten zählen, unter anderem, führende Industrieunternehmen, Finanzhäuser, Private Equity Fonds und deren Finanzberater.
Unser Team unterstützt die Klienten unter anderem bei folgendem:
- Strukturierung von Transaktionen
- Due Diligence
- Redaktion von und Verhandlung über Transaktionsdokumenten
- Beschaffung von Bewilligungen, Genehmigungen und Rulings
- Organisation von Vertragsunterzeichnung und Vertragsvollzug
- Umsetzung von Transaktionen























































